Performance Autor: Verena 10.01.2020
Viele Online-Shops setzen auf Kundenbewertungen, um Authentizität zu schaffen und Interessenten von ihrem Angebot zu überzeugen. Und tatsächlich bieten reale Kundenbewertungen ein gutes Instrument, um den „Wert“ einer Seite zu erhöhen. Entsprechende „Mitnahmeeffekte“ gab es bis dato auch bei Google, schließlich wirkt sich jede Art von sog. user generated content positiv auf die SERPs aus. Bis jetzt zumindest, so scheint es.
Google hat im September 2019 verkündet, dass die sog. Bewertungssterne ab sofort nicht mehr in den Suchergebnissen dargestellt werden. Allerdings gibt es gewisse Ausnahmen, da der Fokus vor allem auf Eindämmung von Manipulationsversuchen liegt. Die Vielzahl an Bewertungsportalen und die „einfach“ mögliche Manipulation von derartigen Daten dürften zwei entscheidende Gründe dafür gewesen sein.
Was genau ändert sich jetzt konkret? Die Suchhelden bieten Einblicke in die zukünftige Handhabung von Bewertungssternen in den Google SERPs.
Je mehr Daten vorliegen und Verknüpfungen hergestellt werden können, desto besser. Schließlich wird es Google dadurch ermöglicht, Ergebnisse einfacher nach Relevanzkriterien zu ordnen und das Ranking entsprechend vorzunehmen. Allerdings bilden Bewertungssterne auch ein hohes Manipulationspotenzial, denn die notwendigen Änderungen im Quellcode der Seite lassen sich mit geringem Aufwand zum eigenen Vorteil manipulieren. Google geht mit diesem Update gar so weit, dass als „self-serving“ deklarierte Bewertungssterne künftig nicht mehr berücksichtigt werden.
Das Problem in der Praxis: Es existieren viele Webseiten, auf denen Kunden oder „vermeidliche“ Kunden ihre Bewertungen abgeben können. Naturgemäß gibt es mehr oder minder größere Unterschiede in der Darstellung einzelner Seiten. Als Webseitenbetreiber haben Sie natürlich kein Interesse daran, die Bewertung einer Seite einzublenden, wo Sie eher schlecht abschneiden. Stattdessen wählen Sie das Portal mit der höchsten Bewertung und werden von Google entsprechend als „self-serving“ eingeschätzt, was am ehesten mit „eigennützig“ übersetzt werden kann.
Ein kleiner Hoffnungsschimmer zeigt sich jedoch, da Google explizit solche Bewertungen von dieser neuen Regelung ausnimmt, bei denen es um Produktbewertungen geht. Wenn also Kunden einzelne Artikel aus Ihrem Sortiment bewerten und daraufhin eine Punktebewertung entsteht, wird diese weiterhin herangezogen.
Ebenso wie gehabt werden Bewertungssterne bewertet, die über Google Ads oder Google Shopping eingeblendet werden. Also in bezahlten Anzeigen. Zudem bleiben Bewertungssterne erhalten, die zu expliziten Bewertungsprofilen in den SERPs führen.
Kurzum: Die sich für Webseitenbetreiber ergebenden Änderungen haben zwar Auswirkungen auf die Suchergebnisse. Allerdings bleiben Sternchenbewertungen und Co. weiterhin ein ideales Mittel, um Kunden an sich zu binden und vom eigenen Angebot zu überzeugen. Kundenbewertungen werden von annähernd 60 Prozent als „sehr relevant“ eingeschätzt. Vor allem Neukunden geben Sie damit Orientierung.
Wie bei allen anderen Google Updates auch, bleibt zunächst abzuwarten, welche Änderungen sich konkret ergeben. Bis erste Analysen hierzu vorliegen, dürfte es noch ein paar Wochen dauern. Klar ist aber auch, dass Änderungen nicht konsequent auch 1:1 umgesetzt werden. Es kann also durchaus sein, dass Google hier noch Anpassungen vornimmt oder Bewertungssterne anders gewichtet.
Es ist und bleibt für Sie kein Nachteil, Bewertungssterne weiterhin einzublenden. Das hängt damit zusammen, dass schließlich bei allen anderen Webseiten auch nunmehr keine Bewertungen mehr eingeblendet werden. Bei generischen Suchanfragen ändert sich also nicht zu Ihren Ungunsten.
Allerdings: Es empfiehlt sich, verstärkt den Fokus auf Produktbewertungen zu legen. Sie haben großen Einfluss auf Rich Snippets. Ebenso verändert sich nichts an der Trusted Shops Google Integration, da ja wie gesagt gilt: Bei bezahlten Anzeigen werden Bewertungen wie gehabt angezeigt.
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